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LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2011 - L 1 R 512/10 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.09.2011 - L 1 R 512/10 (https://dejure.org/2011,123405)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. September 2011 - L 1 R 512/10 (https://dejure.org/2011,123405)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 13.08.2010 - S 64 R 558/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2011 - L 1 R 512/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2011 - L 1 R 512/10
Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher, vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Annahme ("Vermutung") einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (BSG ebenda; BSG, Urteil vom 06. Mai 2010, B 13 R 134/08 R; LSG Stuttgart, Urteil vom 16. November 2010, L 11 R 3292/09; erkennender Senat in: Urteil vom 25. August 2010, L 1 R 23/09). - LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 R 3292/09
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2011 - L 1 R 512/10
Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher, vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Annahme ("Vermutung") einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (BSG ebenda; BSG, Urteil vom 06. Mai 2010, B 13 R 134/08 R; LSG Stuttgart, Urteil vom 16. November 2010, L 11 R 3292/09; erkennender Senat in: Urteil vom 25. August 2010, L 1 R 23/09). - LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 1 R 23/09
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2011 - L 1 R 512/10
Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher, vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Annahme ("Vermutung") einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (BSG ebenda; BSG, Urteil vom 06. Mai 2010, B 13 R 134/08 R; LSG Stuttgart, Urteil vom 16. November 2010, L 11 R 3292/09; erkennender Senat in: Urteil vom 25. August 2010, L 1 R 23/09).